Überprüfung von Mitarbeitern bei Krankheit

Falls Sie Mitarbeiter haben, die extrem häufig arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und Sie den Verdacht haben, daß keine wirkliche Erkrankung vorliegt, übernehmen wir die Überprüfung dieser Mitarbeiter.

Für den Fall, daß die Krankschreibung nur vorgeschoben ist, damit der Mitarbeiter anderweitigen Tätigkeiten, ob beruflich oder privat, nachgehen kann, übernehmen wir die entsprechende Dokumentation. Die Darlegung dieser Feststellungen erfolgt so detailliert (unterlegt mit Video bzw. Lichtbildern), daß Sie keine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung scheuen müssen.

Durch unsere Tätigkeit sind Sie gegebenenfalls in der Lage fristlose bzw. fristgerechte Kündigungen auszusprechen, wobei dann unter Umständen eine eventuell zu zahlende Abfindung nicht von Ihnen geleistet werden muß. Eine andere Möglichkeit ist die direkte Abmahnung Ihres Mitarbeiters.


Bitte bedenken Sie, daß die oben aufgeführten Angaben allgemein gehalten sind. Jeder Problemfall ist ein Einzelfall. Für die persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.