Diebstahl- und Betrugsaufklärung

Bei unbekannten Tätern ist es unsere Aufgabe diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten beweiskräftig dokumentiert werden. Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und direkt der Polizei überstellt.

Hierbei übernehmen wir auch weitergehende Vermittlungen zwischen Ihnen und den Polizeibehörden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit nach Überführung der Täter Beweise so zu sichern, daß entstandene Schäden zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können. Hierbei kann dann, falls gewünscht, auf Strafantrag bei den Ermittlungsbehörden verzichtet werden.


Bitte bedenken Sie, daß die oben aufgeführten Angaben allgemein gehalten sind. Jeder Problemfall ist ein Einzelfall. Für die persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.